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Neues Wasserhaushaltsgesetz in Kraft!
Das neue Wasserhaushaltsgesetz ist am 01.03.2010 in Kraft getreten. Damit hat sich die Rechtslage in vielen regelnden Sachbereichen und auch Verfahrensfragen verändert.
Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) www.wasser.sachsen.de, wo umfassend informiert wird oder wenden Sie sich an die Untere Wasserbehörde im Kreisumweltamt.
Die Umweltprämie und ihr Nutzen für die Umwelt
"Obwohl sie mit ganz anderer Zielsetzung konzipiert wurde, steckt in der Umweltprämie, auch Abwrackprämie genannt, mehr Umwelt als viele erwartet haben. Die Behauptung, die Prämie habe der Umwelt nichts gebracht oder ihre Umweltbilanz sei sogar negativ, ist sachlich falsch und durch unsere Studie glatt widerlegt", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.
Das Heidelberger Institut für Energie- und Umweltforschung (IFEU) kam nun zu dem Ergebnis, dass die Abwrackprämie keine negativen, sondern positive Auswirkungen auf die Umwelt hätte. Nach den Berechnungen der Gutachter liegen der Spritverbrauch und der CO2-Ausstoß der neuen Pkws durchschnittlich um rund 20 Prozent niedriger als bei den abgewrackten Fahrzeugen. Im Durchschnitt betrug das Alter der durch neue Fahrzeuge ersetzten Altwagen mehr als 14 Jahre - das entspricht dem Alter der ansonsten aus dem deutschen Bestand abgemeldeten Pkw. Außerdem stoßen die Neufahrzeuge im Schnitt 99 Prozent weniger Rußpartikel, 87 Prozent weniger Stickoxide und immerhin noch 74 Prozent weniger Kohlenmonoxid aus, als dies die Altfahrzeuge bei weiterem Betrieb getan hätten. Auch der Spritverbrauch und damit die CO2-Emissionen sind durchschnittlich um rund 20 Prozent niedriger als zuvor. Das liegt daran, dass alte, hohe und zum Teil sehr hoch emittierende Pkw direkt durch Neuwagen mit sehr niedrigen Emissionen ersetzt wurden. Das hat Auswirkung auf die Luftbelastung der Pkw-Flotte insgesamt:
"Durch die Umweltprämie stoßen alle deutschen Pkw zusammen genommen praktisch auf einen Schlag fast ein Zehntel weniger Benzol, 5 Prozent weniger Stickoxide und 4 Prozent weniger Partikel aus.", so Gabriel.
Natürlich hat die Prämie auch einen Anreiz gesetzt, funktionsfähige Pkw vorzeitiger abzuwracken. Allerdings sind die neuen Fahrzeuge den ersetzten alten Fahrzeugen in Umweltbelangen derart weit überlegen, dass sie eine "ökologische Restschuld" aus einer vorzeitigen Verschrottung in deutlich kürzerer Zeit als einem Jahr abtragen. Ein weiterer Erfolg der Abwrackprämie ist es, dass sich viele private Halter für die Anschaffung kleinere, modernere und effizientere Gebrauchtwagen entschiedne haben. Der Anteil der kleineren Fahrzeuge betrug 85% der Neuanschaffungen.
"Außerdem haben diejenigen, die befürchtet haben, dass die Prämie zum Kauf von teuren Straßenkreuzern anreizt, haben das Portemonnaie der Menschen überschätzt und ihr Umweltbewusstsein unterschätzt. Die Leute haben hauptsächlich Kleinwagen und Kompaktklasse gekauft. Und die abgewrackten Vehikel gehörten im Durchschnitt größeren Fahrzeugklassen an als die Neuwagen", sagte Gabriel.
Auch wenn die Umweltprämie viele Vorteile für die Umwelt mitbrachte, gab es natürlich auch Nachteile. Die vorzeitige Entsorgung beispielsweise ist unökologisch, da sie ohne Rücksicht auf den technischen Zustand durchgeführt wird. Die BMU-Studie geht hingegen davon aus, dass der ökologische Nachteil einer um ein Jahr vorgezogenen Entsorgung bereits nach 6000 km (entspricht 7,2 Monaten) durch geringere Emissionen und Verbrauch des Neufahrzeugs kompensiert werde. Nicht nur die Umwelt, sondern auch die Wirtschaft ist von den Folgen der Abwrackprämie betroffen, denn Statistiken besagen, dass 2010 viele Gebrauchtwagenautohaus schließen müssen. Dadurch gehen wieder Arbeitsplätze verloren.
Die Abwrackprämie hat viele Autos in der Schrottpresse verschwinden lassen, die lange das deutsche Straßenbild bestimmten. Etwa 800.000 Autos wurden verschrottet.
J. Richter, Auszubildende (September 2009)
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU): Pressemitteilung Nr. 289/09, Berlin, 05.09.2009, http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/44906.php
„Symbole, Zeichen, Hinweise …“
Die einheitliche CO2-Kennzeichnung bringt den Durchblick!
Am 02.07.2009 beriet die Konferenz „CO2-Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen“, bestehend aus über 200 Vertretern der Wissenschaft, Verbänden, Wirtschaft und Politik, über Möglichkeiten für "Product Carbon Footprints" (CO2-Fußabdruck) um die Klimabilanz von Produkten und Dienstleistungen künftig einheitlich erkennbar zu machen.
Damit eine optimale Darstellung der CO2-Bilanz von Unternehmen erzielt wird, arbeiten momentan das Bundesumweltministerium und das Umweltbundesamt eng mit dem Öko-Institut und einigen privatwirtschaftlichen Betrieben zusammen an einem Leitfaden.
Dabei sollen alle umweltrelevanten Gesichtspunkte kenntlich gemacht werden vom Flächenverbrauch bis hin zu den Wasser- und Schadstoffbelastungen, denn es geht um mehr als nur den CO2-Austoß. Das erste und bekannteste Umweltzeichen der Welt - Blauer Engel - berücksichtigt seit langem alle umweltrelevanten Kriterien, darunter auch den "CO2-Fußabdruck". Er setzt Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen, die von einer unabhängigen Jury nach klar abgegrenzten Faktoren beschlossen werden. Mit dem Blauen Engel werden Unternehmen für ihr Engagement im Umweltschutz belohnt. Kann sich ein Unternehmen mit dem Blauen Engel auszeichnen, so gilt dessen Produkt als ein sehr seriöses und besonders umweltfreundliches Angebot auf dem Markt. Ziel des Blauen Engels ist es, den Verbrauchern den Weg zu einem ökologisch besseren Produkt zu weisen und diese Produkte gleichzeitig zum Standard für Konsumenten werden zu lassen. Aus diesem Grund wird der Blaue Engel auch als „ökologischer Leuchtturm“ bezeichnet.
Derzeit werden ca. 30 Produktgruppen im Bereich Klimarelevanz bewertet. Bis Ende 2011 will man erreichen, dass 100 Warengruppen und Dienstleistungen, welche das Klima besonders schonen, einen Blauen Engel tragen können und wir dem Klimaschutz wieder ein Stück näher kommen.
A. Kausch, Auszubildende (Juli 2009)
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU): Pressemitteilung Nr. 223/09, Berlin, 02.07.2009, http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/44511.php
(14.07.2009)
Kleinfeuerungsverordnung soll künftig Schadstoffemissionen verringern
Am 20.05.2009 beschloss das Bundeskabinett den Entwurf einer Verordnung, mit der Grenzwerte für die Schadstoffemissionen von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen festgelegt werden. Denn in den letzten 20 Jahren hat sich das Maß an Feinstaub, verursacht durch Feuerungsanlagen, drastisch erhöht. Diese Belastung wirkt sich auf die Umwelt und damit auf unsere Gesundheit aus. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit schreibt: "Nach Untersuchungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO, 2004) bewirkt die gegenwärtige Belastung mit Feinstaub in Deutschland eine Verkürzung der durchschnittlichen Lebenserwartung von 10,2 Monaten." Es würde höchste Zeit, die mittlerweile völlig veralteten technischen Vorgaben auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen, meint Bundesumweltminister Sigmar Gabriel.
Doch wie genau sehen die Änderungen im Einzelnen aus?
Ursache für die zunehmende Feinstaubbelastung und die zunehmende Geruchsbelästigung ist der Boom bei Kaminöfen, in denen Holz verfeuert wird. DieseKaminöfen sind leider häufig technisch veraltet. Auch wenn Holz als Brennstoff zur Wärmeerzeugung im Sinne des Klimaschutzes geeignet ist. Dazu kommt, was viele nicht wissen, dass selbst mit dem Kauf von sehr preisintensiven Öfen und Holzheizungen zu einer starken Feinstaubbelastung beigetragen wird. Der Schein trügt: Schön und teuer kann trotzdem eine alte Technik heißen. Die anspruchsvollen Emissionsgrenzwerte sollen nun dagegenwirken. Ziel ist der zukünftige Einsatz verbesserter Verbrennungstechniken zur Reduzierung von Kohlenmonoxid. Für bestehende Anlagen kommt es auf die Herstellerbescheinigung an, ob nun eine Nachrüstung oder sogar ein Austausch der Anlage gegen eine emissionsarme Anlage notwendig ist. Für die meisten bestehenden Feuerungsanlagen wie Holzheizungen oder Kaminöfen sieht die Verordnung eine Nachrüstungspflicht mit langen Übergangsfristen bis 2014 oder 2024 vor. Diese Pflicht gilt nicht für bereits eingebaute Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen und offene Kamine sowie für Öfen, die vor 1950 errichtet wurden.
Betreibern von Öl- und Gasheizungen bringt diese Verordnung eine deutliche Kostenentlastung, da sich die Überwachungsintervalle von einem auf drei Jahre erhöhen. Der technische Fortschritt von Öl- und Gasheizungen wird damit belohnt.
Der Entwurf wird dem Bundestag zugeleitet und dem Bundesrat vorgelegt zur Beteiligung. Nach Ablauf der Einspruchsfrist gilt die Verordnung im August als beschlossen.
Schritt für Schritt wird nun eine Verringerung der Feinstaubbelastung erwartet.
A. Silbernagl, Auszubildende (Juni 2009)
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU): Pressemitteilung Nr. 147/09, Berlin, 20.05.2009, http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/44093.php (03.06.2009)
Umweltbewusstsein in Deutschland 2008
Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage
Die zu diesem Thema entwickelte Langzeitstudie beruht auf dem Ziel, das Umweltbewusstsein der deutschen Bevölkerung aufzuzeigen und vielleicht sogar auch zu wecken.
Laut Umfrage stehen die Deutschen dem Umweltschutz aufgeschlossen und handlungsbereit gegenüber. Energieeinsparung und das Prinzip der Nachhaltigkeit stehen dabei ganz oben auf der Maßnahmenliste. Insgesamt wird so auf mehr Sauberkeit, ein gesundes städtisches Umfeld und den Erhalt der Naturressourcen gehofft. Im Vordergrund stehen damit der Gesundheitsschutz und eine bessere Lebensqualität. Die Einsicht, dass Umweltschutz bereits im Handeln jedes Einzelnen beginnt, wächst also deutlich.
Diesbezüglich zeigt die Studie, dass erhöht Wert auf umweltgerechtes Konsumverhalten gelegt wird. Es besteht die Bereitschaft, auf umweltschonende Produkte zurückzugreifen. Dabei sollen finanzielle Möglichkeiten der Deutschen weder stark belastet noch überschritten werden.
Allerdings wird diese Einstellung nicht in dem Umfang, wie in der Studie angegeben, durchgesetzt. Ein deutlich geringerer Teil der Deutschen hält sich tatsächlich an diese Angaben. Die positive Einstellung ist also vorhanden, das entsprechende Verhalten jedoch nicht in diesem Maße.
Deutlich wird zudem, dass es teilweise auch am Wissen der Deutschen bezüglich des Umweltschutzes mangelt. Die Bevölkerung fühlt sich nicht ausreichend informiert. Trotz zahlreicher Informationsquellen fehlt letztendlich das Vermögen, genau einschätzen zu können, was, wie und wann getan oder gelassen werden sollte. Möglicherweise sind es auch einfach zu viele Informationen, die herangetragen werden. Wie schon das Sprichwort sagt: „Man sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht“, wird wohlmöglich das Wesentliche durch die vielen Informationen übersehen.
Es wird also mit der Studie gezeigt, dass in allen Bereichen des Umweltbewusstseins gehandelt oder fortgeschritten werden muss. Das Umweltwissen muss gefestigt, die Umwelteinstellung verbessert/ verbreitet und das Umweltverhalten letztendlich in größtmöglichem Umfang der Umwelt zu gute durchgesetzt werden.
J. Keller, Auszubildende (Februar 2009)
Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) Referat Öffentlichkeitsarbeit (Hrg.) 2008: Umweltbewusstsein in Deutschland 2008 - Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage, http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/broschuere_umweltbewusstsein_2008.pdf (12.02.2009)