12.01.2021 - Anordnung zur Aufstallung von Geflügel - zum Schutz vor der Geflügelpest
Zum Schutz vor der Aviären Influenza (Geflügelpest) hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Meißen eine Allgemeinverfügung erlassen und heute bekannt gemacht. In den aufgelisteten Gebieten muss das Geflügel ab Mittwoch, 13. Januar 2021 gemäß der Bekanntmachung aufgestallt werden. Dadurch wird das Risiko minimiert, dass Wildvögel die Geflügelpest in Hausgeflügelbestände eintragen.