Der 7-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner wurde im Landkreis Meißen mit Ablauf des 16. März 2021 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten. Am 19. März hat das Landratsamt die Überschreitung des Inzidenzwertes an fünf aufeinanderfolgenden Tagen bekannt gegeben. Zum 6. April 2021 traten für den Landkreis Meißen Lockerungen in Kraft (siehe Pressemitteilung). Die Lockerungen treten wieder außer Kraft sobald die maximale Bettenkapazität mit an COVID-19 Erkrankten in den Krankenhäusern im Freistaat Sachsen überschritten ist. Aktuell gelten folgende wichtigsten Regelungen für den Landkreis Meißen:
- Maskenpflicht: Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung besteht, wenn sich Menschen im öffentlichen Raum unter freiem Himmel begegnen. Insbesondere von 6 bis 24 Uhr in Fußgängerzonen, auf Flächen für Sport und Spiel, Wochenmärkten und Außenverkaufsstände. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes oder einer FFP-2-Maske oder vergleichbarer Standard ist unter anderem Pflicht für Banken, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Beherbergungsbetrieben sowie vor und in gastronomischen Einrichtungen bei Lieferung und Abholung. Die detaillierten Regelungen zur Maskenpflicht stehen unter § 3 SächsCoronaSchVO.
- Ausgangsbeschränkungen: Das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Wann triftige Gründe für das Verlassen der Unterkunft vorliegen ergibt sich aus § 8e Abs. 1 SächsCoronaSchVO (z. B. zur Inanspruchnahme zulässiger Angebote).
- Kontaktbeschränkungen und Abstand halten: Private Zusammenkünfte sind auf zwei Hausstände beschränkt, wobei insgesamt nicht mehr als fünf Personen zulässig sind. Kinder unter 15 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Ausnahmen davon sowie Einrichtungen und Angebote bei denen der Mindestabstand von 1,5 Metern verpfichtend einzuhalten ist werden unter § 2 SächsCoronaSchVO sowie § 2a SächsCoronaSchuVO (Beerdigungen/Hochzeiten) geregelt.
- Quarantänepflicht: Es besteht die Pflicht zur Absonderung bei positivem Test, bei unmittelbarem Kontakt mit Positiv-Fall und bei Verdacht auf eigene Infektion (siehe Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen über die häusliche Absonderung).
- Alkoholverbot: Der Konsum von Alkohol auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten ist untersagt (§ 8a Abs. 2 SächsCoronaSchVO).
- Einkaufen und Geschäfte: Erlaubt ist die Öffnung der unter § 4 SächsCoronaSchVO festgelegten Geschäfte und Märkte des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung.
Ebenso sind Click & Collect-Angebote zulässig.
Click & Meet ist seit 6. April 2021 in bisher geschlossenen Einrichtungen des Einzel- und Großhandels sowie in Ladengeschäften nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum möglich. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige zählen nicht mit. Erforderlich ist die Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung sowie ein Hygiene- und Testkonzept, welches den Zutritt für Kundinnen und Kunden nur nach Vorlage eines tagesaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltests vorsieht.
- Körpernahe Dienstleistungen: Es sind medizinisch notwendige Behandlungen, Friseurdienstleistungen und Fußpflege unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen erlaubt. Seit 6. April 2021 ist auch die Öffnung von weiteren körpernahen Dienstleistungen, wie z. B. Kosmetik- und Tattoostudios, zulässig. Benötigt wird hier ein Hygienekonzept, das für Betriebsinhaber und Beschäftigte zwei wöchentliche Tests auf das Vorliegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 sowie Maßnahmen, um durch gestaffelte Zeitfenster eine Ansammlung von Kundinnen und Kunden zu vermeiden, vorsieht. Diese benötigen für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen einen tagesaktuellen negativen Selbst- oder Schnelltests.
- Schulen und Kitas: Schulen und Kindertageseinrichtungen öffnen nach Ostern inzidenzunabhängig. Allerdings sind damit verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen verbunden. Weitere Informationen dazu auf den Seiten der Staatsregierung.
- Musikunterricht: Gestattet ist der Einzelunterricht in Musikschulen und durch freiberufliche Musikpädagogen unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen.
- Individualsport: Seit 6. April 2021 ist Sport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, erlaubt.
- Botanische Gärten, Zoos und Tierparks sowie Museen, Galerien und Gedenkstätten: Die Öffnung ist seit 6. April 2021 mit vorheriger Terminbuchung und Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung möglich. Besucherinnen und Besucher müssen jeweils einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen.
- Schnell- und Selbsttests: Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt müssen sich zweimal in der Woche testen. Arbeitgeber sind verpflichtet, allen Beschäftigten, die am Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot für einen kostenlosen Selbsttest einmal in der Woche zu unterbreiten.
Die Testpflicht für Kunden und Besucher, die einen tagesaktuellen Test (nicht älter als 24 Stunden) vorlegen müssen, gilt nicht für Personen unter sieben Jahren.
Soweit der Selbsttest zur Erfüllung der Testpflicht genügt, ist dies durch eine dokumentierte Selbstauskunft nachzuweisen. Eine entsprechende Bescheinigung ist auf den Seiten der Staatsregierung zu finden.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch auf mindestens einen Antigen-Schnelltest pro Woche. Hierzu haben im Landkreis Meißen beispielsweise Schnelltestzentren geöffnet.
Weitere Informationen zum Coronatest finden Sie auf den Seiten der Staatsregierung.
Sie haben weitere Fragen? Bitte beachten Sie die zahlreichen Antworten auf häufig gestellte Fragen auf den Seiten des Freistaates Sachsen.
(zuletzt aktualisiert: 08.04.2021)
Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Im Landkreis Meißen bieten folgende Einrichtungen kostenlose Schnelltests auf eine Infektion mit dem Coronavirus an:
- Boxdorf: Testzentrum Boxdorf, Dresdner Straße 23
Nur mit Anmeldung: 0173 3945055 oder www.coronatestpunkt.de
Mo 07:30 - 13:00 Uhr, Mi 13:00 - 18:00 Uhr, Do 07:30 - 13:00 Uhr - Coswig: Corona-Testzentrum, Neucoswiger Straße 21
Mo + Mi 08:00 - 16:00 Uhr, Di 08:00 - 13:00 + 15:00 - 18:00 Uhr, Do 10:00 - 14:00 + 16:00 - 20:00 Uhr, Fr + Sa 08:00 - 13:00 Uhr (Sonn- und Feiertags geschlossen) - Großenhain: Testzentrum Alberttreff, Am Marstall 1
Mo, Di, Do, Fr 09:00 - 12:00 + 14:00 - 18:00 Uhr, Mi 09:00 - 12:00 Uhr - Großenhain: Apotheke am Kupferberg, Rostiger Weg 3b
Nur mit Anmeldung: 03522 310021
Mo - Fr 08:00 - 18:00 Uhr - Lommatzsch: Testzentrum Lommatzsch, Oschatzer Straße 2, 01623 Lommatzsch
Mo - Fr 08:00 - 18:00 Uhr, Sa 09:00 - 14:00 Uhr - Meißen: Schnelltest-Ambulanz am ELBLANDKLINIKUM Meißen, Nassauweg 7
Mo - Fr 10:00 - 17:00 Uhr, Sa 09:00 - 14:00 Uhr - Meißen: Zahnarztpraxis Kutschker, Kurt-Hein-Straße 23
Nur mit Anmeldung: 03521 732324
Mo 08:00 - 12:00 + 13:30 - 16:00 Uhr, Di + Do 08:00 - 12:00 + 13:30 - 18:00 Uhr, Mi + Fr 08:00 - 12:00 Uhr - Meißen: Testzentrum DRK Meißen, Zaschendorfer Str. 19
Mo - Fr 09:00 - 18:00 Uhr, Sa + So + Feiertage 09:00 - 15:00 Uhr - Meißen: Moritzapotheke Meißen, Zaschendorfer Str. 23
Nur mit Anmeldung: 03521 738648
Mo - Fr 07:15 - 19:00 Uhr, Sa 08:00 - 12:00 Uhr - Meißen: Testzentrum Meißen Markt, Markt 3, 01662 Meißen
Mo - Sa 09:00 - 18:00 Uhr - Meißen: Testzentrum Meißen Filmpalast, Theaterplatz 14, 01662 Meißen
Mo - Sa 09:00 - 18:00 Uhr - Moritzburg: Lindengarten, Schloßalle 44
Nur mit Anmeldung: 0173 3945055 oder www.coronatestpunkt.de
Di 07:30 - 13:00 Uhr, Fr 13:00 - 18:00 Uhr - Niederau/Oberau: Vereinshaus Oberau, Thomas-Müntzer-Ring 7A
Nur mit Anmeldung: 0173 3945055 oder www.coronatestpunkt.de
Mo 13:00 - 18:00 Uhr, Mi 07:30 - 13:00 Uhr - Nossen: Testzentrum, Waldheimer Straße 33
Mo - Mi 09:00 - 13:00 Uhr, Do 10:00 - 17:00 Uhr - Nünchritz: Elb-Apotheke Nünchritz, Meißner Str. 25
Nur mit Anmeldung: 035265 54355
Mo, Mi, Do 09:00 - 11:00 Uhr - Nünchritz: Testzentrum Pflegedienst Steuer GmbH, Glaubitzer Straße 23
Di, Do 08:15 - 15:30 Uhr - Priestewitz: Testzentrum Sport- und Mehrzweckhalle, Strießener Str. 3, 01561 Priestewitz
Mi 15:00 - 20:00 Uhr, Sa 09:00 - 14:00 Uhr - Radebeul: Corona Testzentrum Radebeul/Lößnitzapothke Radebeul, Meissner Str. 79
Nur mit Anmeldung: Tel. 0351 30923050 oder www.coronatest-radebeul.de - Radebeul: Apotheke am Westbahnhof, Bahnhofstraße 15
Mo - Fr 08:00 - 12:00 + 13:00 - 18:00 Uhr - Radebeul: Adler Apotheke, Moritzburger Straße 13
Mo - Fr 08:00 - 16:00 Uhr, Sa 08:00 - 11:30 Uhr - Radeburg: Testzentrum, F.-L.-Jahn-Allee 9
Di + Do 09:00 - 14:00 Uhr - Riesa: Galeria Apotheke, Alexander-Puschkin-Platz 10a
Nur mit Anmeldung: 03525 657965
Mo + Di + Do 07:30 - 18:30 Uhr, Mi + Fr 07:30 - 13:30 Uhr - Riesa: Riesenhügel, Bahnhofstraße 40
Mo + Di + Do + Fr 10:00 - 17:00 Uhr, Sa 09:00 - 12:00 Uhr - Röderaue: Testzentrum Waldhäusl Frauenhain, Moselbruchweg 11
Mo - Fr 08:00 - 18:00 Uhr - Staucha: Testzentrum Markthalle Staucha, Thomas-Müntzer-Platz 2
Mo - Fr 06:00 - 09:00 + 15:00 - 17:00 Uhr
Weitere Standorte sind in Vorbereitung.
Sollte sich bei einem Schnelltest ein positives Ergebnis zeigen, muss umgehend ein PCR-Test erfolgen – über den Hausarzt oder die Infektionsambulanz im Klinikum Meißen. Zudem müssen sich die betroffenen Personen sofort absondern. Auch das Gesundheitsamt muss informiert werden.
(Stand: 21. April 2021)
Ihre Fragen rund ums Verreisen, besonders
- um mögliche Quarantänevorschriften nach der Sächsischen Corona-Quarantäne-Verordnung und
- Testnachweise auf Corona bei einer Einreise aus dem Ausland
können Sie direkt per E-Mail an das Team der Reiserückkehrer im Gesundheitsamt Meißen stellen: GA.Einreise@kreis-meissen.de
Informationen zur amtlichen Bescheinigung, die bei der Einreise aus einem Virusvariantengebiet benötigt wird, finden Sie ganz unten auf dieser Seite bei "Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer".
Interessante Links für Reisende
Allgemeine Information
- Amtliche Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen
- Anworten auf häufig gestellte Fragen
- Infektionsfälle in Sachsen
- Eltern, Schüler, Lehrkräfte, Erzieher - Informationen des Freistaates
- Steckbrief Coronavirus des Robert-Koch-Instituts
- Informationen des Bundesministeriums für Gesundheit
- Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Bekanntmachungen des Landkreises Meißen
- Aktuelle Pressemitteilungen des Landkreises Meißen
- Statistiken des Landkreises Meißen
- Unterstützungsangebote des Jobcenters
- Informationen des Kreisjugendamtes
Informationen zum Laien-Schnelltest
Informationen zur Quarantäne
- Dauer der Quarantäne/Absonderung
- Verhaltensregeln für abgesonderte Personen
- Ablaufschema zur Allgemeinverfügung über die häusliche Absonderung
- Zwölfte Allgemeinverfügung des Landkreises Meißen über die häusliche Absonderung
Unterlagen für Ärzte
Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Infoblatt zur Amtlichen Bescheinigung für Einreisende aus einem Virusvariantengebiet
- Amtliche Bescheinigung für Einreisende
- Informationen für Unternehmen, Arbeitgeber und Arbeitnehmer des Freistaates Sachsen
- Informationen zum Kurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit
- Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- Informationen der Wirtschaftsförderung Region Meißen GmbH